Streit der Bezahlsystem-Anbieter
Giropay und Sofortüberweisung.de bieten beide Onlinebezahlsysteme an, die ans Online-Banking angelehnt sind: Kunden bezahlen mit ihrer Kontonummer, TAN und PIN. Giropay ist 2006 von Postbank, Sparkassen, Raiffeisenbanken sowie einer Reihe von Privatbanken gegründet worden. Hier geschieht der Bezahlvorgang innerhalb der Online-Banking-Plattformen, bei Sofortüberweisung.de ist dies nicht der Fall. Der Service ist jedoch billiger und wird am Markt deutlich besser angenommen.
Nun hat Giropay Sofortüberweisung.de vor dem Landgericht Köln wegen Unlauteren Wettbewerbs verklagt. Der Streitwert beträgt 300.000 Euro, vorgeworfen wird Sofortüberweisung.de unter anderem, Bankkunden zur missbräuchlichen Nutzung ihrer Kennwörter (PIN) sowie Transaktionscodes (TAN) angestiftet und damit die Sicherheit des Online-Bankings gefährdet zu haben. In einer kürzlich veröffentlichten Umfrage von Shopanbieter.de schlägt sich jedoch die deutliche Mehrheit der Befragten auf die Seite von Sofortüberweisung.de. Deren Sprecher ließ derweil verkünden, man sehe dem Verfahren „äußerst gelassen“ entgegen.



Am 5. Februar 2010 um 14:30 Uhr
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