Abmahnfalle Auslaufmodell

Die Kanzlei Maas Rechtsanwälte greift auf ihrer Homepage ein aktuelles Problem im Online-Handel auf. Es geht um Abmahnungen, die den arglosen Unternehmer treffen können weil Produkte seines Sortiments als Auslaufmodelle einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, sie aber nicht als solche ausgewiesen sind.
Dass es oft nicht leicht ist dieser Kennzeichnungspflicht nachzukommen liegt auf der Hand. Bei ‘zig verschiedenen Herstellern und möglicherweise Tausenden Produkten im Sortiment reicht es aus, wenn ein einziges Auslaufmodell nicht als solches gekennzeichnet ist. Vor diesem Hintergrund rufen die Rechtsanwälte Maas Shopbetreiber dazu auf ihre Erfahrungen mit der Abmahnfalle Auslaufmodell zu schildern. Dies können Sie hier tun und natürlich über unsere Kommentarfunktion.
• Kennzeichnen Sie Auslaufmodelle?
• Wenn ja, woher haben Sie die Information, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt?
• Wie überprüfen Sie die Information „Auslaufmodell” auf Herkunft, Richtigkeit und zeitliche Aktualität?
• Haben Sie Regelungen in Ihren Einkaufbedingungen, dass und wie Ihre Lieferanten Sie über den Fakt “Auslaufmodell” informieren müssen?

Am 14. Januar 2010 um 14:17 Uhr
Es ist sicher gut zu wissen, wenn es sich bei einem Produkt um ein Auslaufmodell handelt, aber ich denke, es gibt Wichtigeres, was beim Online-Handel zu beachten ist. Gleich Abmahnungen? Wieder ein zu strengens Gesetz…