Rechtstipp: neue Muster-Widerrufsbelehrung tritt in Kraft
Viele Unternehmen benutzen für ihr Onlineangebot das vom Gesetzgeber in der BGB-InfoV bereitgestellte Muster einer Widerrufsbelehrung. Andere bemühen sich, die Vielzahl der zu dem Muster ergangenen Gerichtsentscheidungen in ihre Widerrufsbelehrung einzuarbeiten, um Abmahnungen vorzubeugen.
Unabhängig davon, welchen Weg Sie eingeschlagen haben: Sie sollten Ihre Widerrufsbelehrung alsbald überprüfen. Denn zum 1. April 2008 tritt eine neue Musterbelehrung in Kraft.
Deshalb ist jeder, der über das Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet aufgerufen, die von ihm verwendete Widerrufsbelehrung und unter Umständen auch seine AGB zu jenem Bereich, zu überprüfen und zu aktualisieren – sonst könnten neuerliche Abmahnungen drohen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in einem aktuellen Rechttipp auf Maas_Rechtsanwälte.
