Philips mahnt Onlinehändler ab: Vertriebsstrukturen nicht im Griff?
Wie der Branchen-Dienst Heise.de berichtet, mahnt der Hersteller Philips Onlinehändler ab, die in ihren Shops Bildmaterial des Herstellers verwenden. Dies bestätigte auch Philips-Sprecher Klaus Petri gegenüber Heise.
Wie viele Händler betroffen seien, konnte er nicht sagen, da es sich um eine internationale Aktion des Konzerns handle, die sich nicht auf Deutschland beschränkt. Philips habe ein berechtigtes Interesse daran, sein geistiges Eigentum zu schützen. Die Durchsetzung des Urheberrechts sei in diesen Fällen nichts Ungewöhnliches; etwa bei eBay gebe es viele Beispiele dafür.
Auf die Motive für das harte Vorgehen angesprochen, erklärte Petri, man wolle gegen vermeintliche schwarze Schafe unter den Händlern vorgehen. Die besorgten sich aus irgendwelchen Kanälen nicht für Deutschland zugelassene Philips-Produkte und böten diese im Zweifel mit fraglicher Garantie hierzulande an. “Wenn wir Zweifel haben, unterbinden wir das”, sagte Petri. Als Beispiel nannte er aus Großbritannien bezogene Ware, bei denen der Anbieter das Original-Netzteil gegen ein beliebiges für das deutsche Stromnetz tauscht. Gebe es mit diesen dann Probleme, würden sich die Kunden bei Philips beschweren.
Betroffene Shop-Betreiber bezeichnen das Verhalten von Philips hingegen als gezielte Feindseligkeit gegen den Onlinehandel. Sie unterstellen dem Hersteller, es gehe allein um den Preis: Händlern, die besonders preiswert anbieten, werfe Philips gezielt Knüppel zwischen die Beine, um den Fachhandel vor der Konkurrenz zu schützen. Ein Online-Händler aus Hamburg, der von Philips abgemahnt wurde, sagte gegenüber Heise, er beziehe seine Ware von deutschen Großhändlern. Die Abmahnung sei für ihn überraschend gekommen, und Philips zeige sich nicht gesprächsbereit.
Gegenüber der INTERNETHANDEL-Redaktion hat Philips eingeräumt, dass man ein europäisches Zentrallager in den Niederlanden habe, von dem aus die unterschiedlichen Länder beliefert werden. Es sei durch ein Versehen seitens Philips in den Niederlanden schon möglich, dass Ware auf den Deutschen Markt gelangt, die nicht dafür bestimmt ist.
Davon abgesehen haben Abmahnungen wegen Urheberrechten wohl kaum etwas mit europäischer Ware zu tun, die zu vertreiben in Europa nämlich legal ist!
Liebe Hersteller, wenn Euch die Preise im Netz missfallen, dann bekommt doch lieber Euren Vertrieb in den Griff, statt denen zu schaden, die Ihr braucht, um Eure Produkte an den Endkunden los zu werden…Oder meint’s Philips wörtlich: Vertrieb kommt von vertreiben… dann viel Erfolg, Philips, Ihr seid auf einem guten Weg.

Am 20. Dezember 2007 um 14:50 Uhr
[...] Deutliche Worte findet etwa der Brancheninformationsdienst “INTERNETHANDEL” (hier). [...]